Ambulante Pflege bis Verhinderungspflege

Die Pflege eines Menschen ist eine Frage des Vertrauens, die Pflege zu Hause noch viel mehr. Unsere Pflegeleistungen erbringen wir mit Herz und Hingabe. Die Qualität unserer Pflegeleistungen schreiben wir groß. Wir wollen der Pflegedienst Ihres Vertrauens werden und bleiben.

In Salzatal, Teutschenthal und Halle-Neustadt erbringen wir auf Wunsch alle Pflegeleistungen bei Ihnen zu Hause. Fragen Sie uns auch gerne an, wenn Sie in anderen Ortschaften wohnen!

Zuletzt am 8. Februar 2024 wurde die Qualität unserer Pflegeleistungen durch den Medizinischen Dienst geprüft und wie im Vorjahr für SEHR GUT (Note 1,3) befunden. Ein tolles Ergebnis, das wir im Team gemeinsam erreicht haben.



Auf Wunsch erbringen wir alle Pflegeleistungen bei Ihnen zu Hause in Salzatal sowie Teutschenthal und Halle-Neustadt.

Grundpflege

  • Körperpflege am Waschbecken oder auch im Bett
  • Duschen oder Baden
  • Intimpflege
  • Mundhygiene
  • Augen-, Nasen- und Ohrenpflege
  • Rasieren und/oder Bartpflege
  • Hautpflege
  • Wechseln der Leib- und Bettwäsche
  • Begleiten bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Essenszubereitung und -darreichung

Behandlungspflege

  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Medikamentengaben
  • Kontrolle von Blutdruck und -zucker
  • Insulininjektion
  • m. Injektion (in den Muskel), s.c. Injektionen (unter die Haut)
  • Behandlung von Wunden
  • Arbeit mit Ernährungssonden
  • Portversorgung (künstlicher Venenzugang)
  • Versorgung von Tracheostoma 
  • Versorgung von Anus-Praeter (künstlicher Darmausgang) und Kathetern (zur Ableitung von Urin)

Verhinderungspflege

Hauswirtschaft

  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Hausordnung
  • Wäsche waschen, trocknen und bügeln
  • Gardinenservice
  • und vieles weitere mehr

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, einen Nachweis über eine Pflegeberatung gegenüber Ihrer Pflegekasse zu erbringen.

  • Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate,
  • Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate.

Jeder bei der Pflegeversicherung zugelassene Pflegedienst kann diesen Nachweis erbringen.

Bei Pflegegrad 1 können Sie auf Wunsch einmal jährlich eine Pflegeberatung
in Anspruch nehmen.

Pflege nach Krankenhausaufenthalt

Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen

Wir vermitteln Ihnen erfahrene und zuverlässige Kooperationspartner:

  • medizinische Fußpflege und Kosmetik
  • Näh- und Mietwagenservice
  • Haus-, Fach- und Zahnärzte
  • Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
  • Handwerker aller Art
  • Hilfsmittel aller Art, wie Pflegebett, Nachtstuhl, Rollator, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte
  • Essen auf Rädern (Menüservice)
  • Seelsorger
  • Notrufsysteme